Aufgaben - Tätigkeit der Alpinpolizei

Flight-Operator Dienst
Flight-Operator Dienst

Etwa 2/3 des Österreichischen Staatsgebietes ist alpines Gelände. Der exekutive Sicherheitsdienst in diesem Gelände stellt eine besondere Herausforderung dar und bedingt leistungsfähiges und gut ausgebildetes Personal.

 

Organisatorisch sind die meisten Beamten und Beamtinnen im täglichen Polizeidienst integriert und werden bei Bedarf zu Exekutivdiensten im alpinen Gelände herangezogen. Die Bundespolizei ist ein bewaffneter, nach militärischem Muster organisierter Zivilwachkörper, dessen Hauptaufgabe die Besorgung des Exekutivdienstes auf dem Gebiet des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist (Definition Sicherheitspolizeigesetz). Aufgrund dieser Definitionen versehen die Beamten der Bundespolizei für die zuständigen Sicherheitsbehörden (nach dem SPG) bzw den Staatsanwaltschaften (STPO) den öffentlichen Sicherheitsdienst.

 

Um dies verständlicher auszudrücken, die Polizei überwacht im gesamten Bundesgebiet die zu vollziehenden Gesetze und Verordnungen. Hier ist es aufgrund der geografischen Lage Österreichs (Gebirge, Gletscher) notwendig, Beamte für diese gesetzmäßige Vollziehung im alpinen Gelände auszubilden.

 

Ein Polizeibeamter, welcher die Alpinausbildung absolviert hat, versieht ganz normal Dienst auf seiner zugewiesenen Dienststelle und ist meistens Mitglied einer alpinen Einsatzgruppe (AEG).

 

Der sogenannte Alpinpolizist wird bei Bedarf für den Dienst im alpinen oder hochalpinen Bereich eingesetzt. Dort hat er nicht nur die Ursachen von den typischen Bergunfällen (Wander und Kletterunfälle) festzustellen, sein Wissen muss auch Kenntnisse von den zurzeit üblichen Trendsportarten wie zB. Canyoning, Rafting oder Mountainbiking umfassen.

 

Weiters zählen auch Flug-und Forstunfälle sowie die Erhebung aller Umstände (zB Lawinenabgänge etc), die sich abseits der Zivilisation ereignen, zu seinem Aufgabengebiet. Das bedeutet, dass er bei alpinen Unfällen als Erhebungsorgan und Helfer, bei Vermisstensuchaktionen als Organ der Behörde beteiligt ist. Oftmals ist der Alpinpolizist auch als Koordinator und Organ der Sicherheitsbehörde zwischen den verschiedenen Rettungsorganisationen eingesetzt.

 

Folgende Kernaufgaben sind zu bewältigen:

 

ERHEBEN von Unfällen im alpinen Gelände, Anzeige- bzw. Berichterstattung an Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Verwaltungsbehörden. Dabei müssen alle Bereiche des Alpinsports – vom Klassischen Bergsteigen bis hin zu den Trendsportarten – abgedeckt werden, nicht zu vergessen die Unfälle im Winter im organisierten und nicht organisierten Schiraum (Kollisionen, Liftunfälle, Lawinenunfälle) sowie teilweise Flugunfälle (Paragleiter, Segelflugzeuge etc.).

Die gewonnenen Erkenntnisse bei den Erhebungen bilden einen wesentlichen Baustein für die Unfallursachenforschung.

 

FAHNDEN im Alpinen Gelände nach Verdächtigen Straftätern oder Vermissten…

RETTEN/HELFEN im Sinne des § 19 Sicherheitspolizeigesetz in Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen.

 

AUSBILDEN des eigenen Personals, welches für den Alpindienst benötigt wird.

 

FLUGRETTER (Flight-Operator) als Crewmitglied der Hubschrauber des BMI - Abteilung II/7 - Flugpolizei.

 

 

 

Hochsteiermark Tourismus
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